Honorar

 
 

Entsprechend der in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen wird auch in meiner Privatpraxis zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten eine Honorarvereinbarung getroffen, in der die Gesamtkosten für die Behandlung festgelegt werden. Die Rechnungen meiner privatärztlichen Tätigkeit orientieren sich ausschließlich an der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die für Kassenärzte gilt.

Damit ergibt sich hinsichtlich der Honorarbemessung meiner ärztlichen Leistungen für Sie folgende Situation:

Sie haben einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung:
Die privaten Krankenversicherer erstatten in der Regel die von mir erstellten Rechnungen in voller Höhe. Teilweise kann es aber auch der Fall sein, dass von mir erbrachte ärztliche Leistungen nicht Bestandteil der gültigen Gebührenordnung sind. Der Differenzbetrag würde dann in Form einer Zuzahlung durch Sie geleistet. Den Rahmen der eventuellen Zuzahlung bespreche ich mit jedem Patienten persönlich auf der Grundlage des Behandlungsvertrages.

Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert:
Leider werden privatärztliche Leistungen, auch unabhängig vom eventuell eintretenden Behandlungserfolg, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Sie sollten aber die erstellten Rechnungen aufbewahren und beim Erstellen der Steuererklärung geltend machen.
Die Vergütung meiner ärztlichen Leistungen erfolgt zeitabhängig. Für die mit mir geführten Konsultationen, telefonisch oder in der Praxis, berechne ich Ihnen 25 Euro für jede begonnene 15 Minuten Gesprächsdauer. Für einige wenige ärztliche Leistungen, bei denen Sie nicht anwesend sein müssen, die aber dennoch sehr zeitaufwendig sind (Gutachten, ärztliche Stellungnahmen für Behörden, Versicherungen und Instanzen, Fachkonsultationen mit behandelnden Ärzten) und für homöopathische Erstanamnesen treffe ich mit Ihnen individuell gesonderte Vereinbarungen.

Zeitumfang und Intensität der Behandlungen werden in einem Gespräch nach Ihren individuellen Bedürfnissen festgelegt. Somit können Sie den Umfang der finanziellen Aufwendungen selbst regulieren.