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Entsprechend der in Deutschland geltenden gesetzlichen
Regelungen wird auch in meiner Privatpraxis zwischen dem behandelnden
Arzt und dem Patienten eine Honorarvereinbarung getroffen, in
der die Gesamtkosten für die Behandlung festgelegt werden.
Die Rechnungen meiner privatärztlichen Tätigkeit orientieren
sich ausschließlich an der gültigen Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ), die für Kassenärzte
gilt.
Damit ergibt sich hinsichtlich der Honorarbemessung
meiner ärztlichen Leistungen für Sie folgende Situation:
Sie haben einen Vertrag mit einer
privaten Krankenversicherung:
Die privaten Krankenversicherer erstatten in der Regel die von
mir erstellten Rechnungen in voller Höhe. Teilweise kann
es aber auch der Fall sein, dass von mir erbrachte ärztliche
Leistungen nicht Bestandteil der gültigen Gebührenordnung
sind. Der Differenzbetrag würde dann in Form einer Zuzahlung
durch Sie geleistet. Den Rahmen der eventuellen Zuzahlung bespreche
ich mit jedem Patienten persönlich auf der Grundlage des
Behandlungsvertrages.
Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse
versichert:
Leider werden privatärztliche Leistungen, auch unabhängig
vom eventuell eintretenden Behandlungserfolg, von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht erstattet. Sie sollten aber die erstellten
Rechnungen aufbewahren und beim Erstellen der Steuererklärung
geltend machen.
Die Vergütung meiner ärztlichen Leistungen erfolgt zeitabhängig.
Für die mit mir geführten Konsultationen, telefonisch
oder in der Praxis, berechne ich Ihnen 25 Euro für jede begonnene
15 Minuten Gesprächsdauer. Für einige wenige ärztliche
Leistungen, bei denen Sie nicht anwesend sein müssen, die
aber dennoch sehr zeitaufwendig sind (Gutachten, ärztliche
Stellungnahmen für Behörden, Versicherungen und Instanzen,
Fachkonsultationen mit behandelnden Ärzten) und für
homöopathische Erstanamnesen treffe ich mit Ihnen individuell
gesonderte Vereinbarungen.
Zeitumfang und Intensität der Behandlungen
werden in einem Gespräch nach Ihren individuellen Bedürfnissen
festgelegt. Somit können Sie den Umfang der finanziellen
Aufwendungen selbst regulieren.
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